Terrassenüberdachung Baugenehmigung

Muss ich den Bau meiner Terrassenüberdachung genehmigen lassen?

Braucht meine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? Das ist eine wichtige Frage, die uns Kunden sehr häufig stellen. Und die dringend vor Baubeginn geklärt werden muss. Lesen Sie hier, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung brauchen oder ob Sie einfach loslegen können.

Möchte man sein eigenes Grundstück bebauen, dann wollen viele sofort durchstarten. Dann mach Ernüchterung sich breit. Denn: Anstatt das neue Bauwerk entstehen zu sehen, muss man sich mit Behörden und Genehmigungen herumschlagen. Dieses Phänomen kennt man auch von der Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung.

Dabei ist es gar nicht so einfach zu sagen, ob Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung braucht. Denn die Regeln hierfür unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern im schlimmsten Fall auch von Kommune zu Kommune. Wir von Schmidt Überdachungen wollen Ihnen hier Hilfestellung geben, damit Sie schneller die richtigen Ansprechpartner finden.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

Baugenehmigungen für Terrassenüberdachungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Denn zusätzlich zu den Vorschriften der Bundesländer müssen Sie auch die Vorschriften der Kommune sowie den Bebauungsplan beachten. Das kann sehr kompliziert werden. Deshalb bietet es sich an, bei den entsprechenden Behörden nachzufragen.

Zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung im Bundesland Baden- Württemberg gibt es folgende Anlaufstellen:

Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Bayern zu beantragen funktioniert nochmals anders.

  • Über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erhalten Sie vor allem Informationen über den Ablauf eines Bauantrags. Was sicher ist: Den Bauantrag selbst stellen Sie gewöhnlich bei Ihrer Gemeinde. Dort können Sie auch weitere Informationen anfragen.
  • In Bayern gibt es eine Liste von Bauvorhaben ohne Genehmigung. Das bedeutet, Sie müssen weder einen Bauantrag stellen noch eine Baugenehmigung einholen. Allerdings müssen Sie sich trotzdem an geltendes Recht halten (bspw. Abstandsflächen einhalten). Für diese Vorgaben ist wieder die jeweilige Gemeinde die Anlaufstelle.

Terrassenüberdachung genehmigen lassen: Lieber zu viel fragen, als zu wenig

Eine einfache Antwort auf die Frage, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung brauchen, ist kaum möglich. Dafür sind die Vorschriften und Anlaufstellen zu vielfältig. Wir hoffen aber, Ihnen eine gute Grundlage geben zu haben, um zumindest in Bayern und Baden-Württemberg schnellstens mit Ihrem Bauvorhaben zu starten.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Baugenehmigung, technischen oder gestalterischen Umsetzung Ihrer Terrassenüberdachung? Dann kommen Sie gerne in eine unserer Überdachungswelten. Mittlerweile sind wir in vielen Regionen Zuhause und helfen Ihnen Ihren Traum von der eigenen Überdachung zu verwirklichen. Im Moment finden Sie uns in den Gebieten Augsburg, München, Bodensee-Ost, Nürnberg, Bodensee-West, Ulm/Neu-Ulm, Heilbronn und Tübingen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!

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