Baugenehmigung Terrassendach

Wann ist ein Terrassendach genehmigungspflichtig?

Brauche ich für mein Terrassendach eine Baugenehmigung? Oder kann ich gleich loslegen? Das ist eine zentrale Frage, die uns unsere Kunden stets vor einem Bauprojekt stellen. Lesen Sie in diesem Beitrag, ob Sie überhaupt eine Baugenehmigung brauchen und, wenn ja, woher Sie diese bekommen.

Bei jedem Bauherrn ist der Tatendrang immer groß. Man möchte gleich loslegen und sehen, wie das Projekt Gestalt annimmt. Dann bemerken viele, dass einem die Bürokratie einen Strich durch die Rechnung macht. Man muss sich gerade bei größeren Vorhaben dann erstmal mit einer Baugenehmigung herumschlagen – oftmals auch beim neuen Terrassendach.

Das bedeutet in den meisten Fällen, dass Sie Ihr Terrassendach nicht einfach bauen oder montieren lassen können, sondern Sie eine Baugenehmigung brauchen. Diese Aussage ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Denn die Regeln hierfür sind in Deutschland, in den Bundesländern und sogar innerhalb der verschiedenen Kommunen nicht einheitlich.

Braucht mein Terrassendach nun eine Baugenehmigung?

Diese Frage lässt sich nicht einfach und pauschal beantworten. Wie so oft im Deutschen Behörden- und Bürokratie-Dschungel können Regelungen je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen. Der Grund dafür: Es gibt keine bundesweiten Vorschriften für Baugenehmigungen. Vielmehr regeln die jeweiligen Kommunen und der entsprechende Bebauungsplan dies.

Deshalb ist unsere grundsätzliche Empfehlung: Fragen Sie bei der jeweiligen Behörde nach. Für unsere Regionen in Süddeutschland haben wir Ihnen die entsprechenden Anlaufstellen aufgelistet. So sollten Sie leicht an die für Sie richtigen Informationen kommen.

Baugenehmigung erfahren in Bayern und Baden-Württemberg

Zur Baugenehmigung für ein Terrassendach in Bayern sind zahlreiche Infos bereits über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abrufbar. Dort können Sie sich hauptsächlich über den Ablauf eines Bauantrags informieren.

Um den Bauantrag allerdings auch zu stellen, müssen Sie sich normalerweise an Ihre jeweilige Gemeinde wenden. Vielleicht brauchen Sie auch gar keine Baugenehmigung: Das entnehmen Sie am besten der Liste für Bauvorhaben ohne Genehmigung.

In Baden-Württemberg hingegen ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau für Bausachen zuständig. Dort finden Sie einige praktische Quellen. Zum Beispiel eine Auflistung der einzelnen unteren Baurechtsbehörden für die verschiedenen Landkreise. Zudem können Sie die für Sie zuständige Baurechtsbehörde im Service-Portal des Landes ermitteln.

Gute Nachrichten für Baden-Württemberger: Ein Terrassendach von bis 30 Quadratmeter ohne Baugenehmigung montieren lassen. Das lässt sich der Liste verfahrensfreier Bauvorhaben entnehmen (Stand: Dezember 2020).

Das brauchen Sie für eine Baugenehmigung

Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach brauchen, dann müssen Sie unterschiedliche Unterlagen einreichen. Zumeist beinhaltet dies die folgenden Dokumente, manchmal auch in mehrfacher Ausführung:

  • Ein Bauantrag. Dieser sollte bereits von Ihnen ausgefüllt sein
  • Einen Lageplan Ihres Grundstücks
  • Beschreibung Ihres Terrassendachs inklusive des Grundrisses
  • Einen statischen Erhebungsbogen
  • Einen Kostenvoranschlag Ihres Terrassendachs

Unserer Erfahrung nach ist dies zumeist ausreichend. Allerdings können wir nur eine ungefähre Übersicht zu Ihrer Orientierung bieten. Genaue Informationen gibt Ihnen das zuständige Bauamt oder Ihre Gemeinde.

Sollen Sie den örtlich vorgegebenen Mindestgrenzabstand (für gewöhnlich drei Meter) zum Grundstück Ihres Nachbarn nicht einhalten können, brauchen Sie zusätzlich noch seine schriftliche Einwilligung. Aber wir empfehlen: Egal ob Mindestgrenzabstand oder nicht. Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Bauprojekt. Eine kurze Absprache schadet nicht. Und Ihr Nachbar ist Ihnen sicher wohlgesonnen.

Baugenehmigung holen und Terrassendach genießen

Leider können wir Ihnen keine pauschale Antwort auf die Frage geben, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach brauchen. Denn bundesweite Vorgaben werden durch regionale und kommunale Vorschriften sowie dem individuellen Bebauungsplan.

Hoffentlich konnten wir Ihnen eine gute Grundlage für Bayern und Baden-Württemberg geben. Und vielleicht brauchen Sie ja gar keine Baugenehmigung.

Aber: egal ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach brauchen, oder nicht. Sie müssen sich an die geltenden Bestimmungen halten. Das sind beispielsweise Brandschutz, Statik und Mindestgrenzabstand. Bei Schmidt Überdachungen sorgen wir dafür, dass Sie hier bei der Montage Ihres Terrassendachs immer auf der sicheren Seite sind.

Besuchen Sie die Überdachungswelt Schmidt in Ihrer Region

Besuchen Sie uns gerne in einer unserer Überdachungswelten. Mittlerweile sind wir in vielen Regionen in Süddeutschland für Sie da. Dazu gehört unsere Zentrale in Ulm sowie unsere weiteren Filialen in den Großräumen:

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